Der Begriff Bio-Lebensmittel ist gesetzlich definiert und bezeichnet Lebensmittel, welche aus ökologisch kontrolliertem Anbau stammen.
Sie dürfen gentechnisch nicht verändert und müssen frei von Pestiziden, Kunstdünger und Abwasserschlamm sein. Tiere, welche der Lebensmittelgewinnung dienen, dürfen nicht mit Antibiotika oder Wachstumshormonen gefüttert werden. Die Produktion muss ohne ionisierte Bestrahlung vonstatten gegangen sein und sogenannte Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur in begrenzter Menge zugegeben werden. Geregelt ist dies seit 1991 in der EU-Öko-Verordnung. Lebensmittel, welche unter den dort genannten Bedingungen auf den Markt gebracht werden, sind seit 2001 mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet. Mit dem steigenden Umwelt- und Ernährungsbewusstsein der Menschen nimmt die Anzahl dieser Lebensmittel stetig zu. Boten früher vornehmlich Bioläden und Reformhäuser entsprechende Produkte an, kann man sie heutzutage auch schon in Supermärkten und Discountern erwerben.
Der steigende Bedarf an Naturkost verlangt ein Umdenken der Hersteller vor allem in den Bereichen Milcherzeugnisse, Gemüse und Obst. Der Nährstoffgehalt von ökologisch angebautem Obst, Gemüse und Getreide ist nachweislich höher. Die Nitritbelastung im Gegenzug ist geringer. Jedoch sind Verunreinigungen durch Bakterien und Viren achtmal höher gegenüber dem konventionellen Anbau. Freilandgeflügel ist zudem häufiger mit Salmonellen und Mikroben belastet. Die Erhaltung der Natur ist jedoch langfristig gesehen für die Menschheit ein hohes Gut, welches unter allen Umständen bewahrt werden muss. Deshalb ist es wichtig, dass Bio-Produkte noch häufiger Einzug in unsere Haushalte finden.
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